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Anwalt Medizinrecht

Im Rahmen Ihrer ärztlichen Behandlung vermuten Sie einen ärztlichen Behandlungsfehler und möchten sich nun von einem kompetenten Rechtsanwalt für Medizinrecht zunächst über Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Möglichkeiten informieren lassen bzw. Sie benötigen einen Rechtsanwalt für Medizinrecht, der Sie gegen den behandelnden Arzt bzw. das behandelnde Krankenhaus bestmöglich vertreten kann und Ihnen zu Ihrem Recht verhilft?

Die Kanzlei SHB PartG mbB ist seit vielen Jahren erfolgreich ausschließlich für Patienten im Bereich des Arzthaftungsrechts tätig. Als geschädigter Patient ist es besonders wichtig, nicht irgendeine rechtliche Beratung zu erfahren, sondern eine besonders kompetente und ehrliche Beratung, um die eigenen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche richtig einschätzen zu können. Wir bieten unseren Mandanten umfangreiche Möglichkeiten an, um eine erste Einschätzung der eigenen Möglichkeiten zu erhalten. Hier kommt Ihnen unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Arzthaftungsrechts zugute.

Fachanwalt für Medizinrecht

In unserer Kanzlei haben mehrere Rechtsanwälte einen Lehrgang als Fachanwalt für Medizinrecht erfolgreich absolviert. Als Fachanwalt für Medizinrecht können wir Ihnen auch in Ihrem Fall helfen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Jeder Fachanwalt unserer Kanzlei ist besonders spezialisiert und verfügt daher über die geeigneten Fähigkeiten, um Ihnen auch in Ihrem Fall Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Im Arzthaftungsrecht bzw. Medizinrecht hängt eine solide rechtliche Beratung aber auch von dem vertieften Wissen des Rechtsanwalts über die medizinischen Abläufe ab. Je tiefer das Wissen des Anwalts in diesem Bereich istdesto eher wird der Anwalt auch die Zusammenhänge etwaiger ärztlicher Behandlungsfehler bei Ihrer Behandlung erkennen können. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben zum Teil seit über 10 Jahren Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen im Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht und haben daher auch ein sehr umfangreiches medizinisches Wissen und besondere Kenntnisse in medizinischen Abläufen. Darüber hinaus haben wir in unserem Team mit Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch einen Rechtsanwalt, der über 30 Jahre Chefarzt eines großen deutschen Universitätsklinikums war und damit über einen nahezu unbegrenzten Wissenszugang zu medizinschen Spezialwissen hat.

Der Arzt im Arzthaftungsrecht blockiert häufig, sobald er mit einem Behandlungsfehler konfrontiert wird. Der Vorwurf, einen Behandlungsfehler begangen zu haben, führt zunächst immer dazu, dass der Arzt seine Haftpflichtversicherung informiert. Diese gibt ihm in der Regel auf, nicht selbst zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies geschieht daher meistens auch durch den Sachbearbeiter bei der Haftpflichtversicherung. Die Arzthaftung wird auf Seiten des behandelnden Arztes bzw. des Klinikums in den seltensten Fällen durch einen Rechtsanwalt begleitet. Der Rechtsanwalt tritt auf Seiten der behandelnden Ärzte in der Regel erst dann auf, wenn der Arzt diesen direkt einschaltet oder wenn der Arzt letztendlich verklagt wird und sich durch eine Rechtsanwaltskanzlei über seine Haftpflichtversicherung vertreten lassen muss. Als Patient ist man im Arztrecht gut beraten, wenn man sich selbst ebenfalls durch einen iim Bereich Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt vertreten lässt.

Ärztlicher Behandlungsfehler und Arzthaftung

Der ärztliche Behandlungsfehler ist dann gegeben, wenn der Arzt vom fachärztlichen Standard abweicht. Der grobe Behandlungsfehler liegt bei einer medizinischen Behandlung dann vor, wenn die Abweichung vom fachärztlichen Standard nicht nachvollzogen werden kann, weil sie aus Sicht eines unbeteiligten, objektiven Betrachters schlechterdings nicht unterlaufen darf. Die besondere Spezialisierung des Arztes muss dabei berücksichtigt werden, so dass es darauf ankommt wie ein Spezialist in der Situation des Arztes den Patienten hier hätte behandeln müssen. Der Patient hat ein Recht auf eine ausführliche Aufklärung durch den Arzt. Bereits hier werden durch die Ärzte häufig Aufklärungsfehler begangen, sei es, dass die Aufklärung verharmlosend oder erst wenige Stunden vor dem Eingriff, statt mindestens 24 Stunden vorher erfolgt ist. Im Bereich der Arzthaftung liegen hier schon häufig die ersten Fehler, denn der Patient kann bei einer nicht vollständigen oder einer zu späten Aufklärung gar nicht in den ärztlichen Eingriff einwilligen. Die Behandlung würde daher insoweit eine Körperverletzung ohne erforderliche Einwilligung des Patienten darstellen. Hier kann der Fachanwalt für Medizinrecht bereits die ersten Anknüpfungspunkte für eine Arzthaftung finden. Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor dem ärztlichen Eingriff umfassend aufzuklären und zu beraten. Tut er dies nicht, kommt schon deshalb eine Haftung des Arztes in Betracht.

Wie sollte man als Patient am besten vorgehen?

Wähnt man als Patient einen ärztlichen Behandlungsfehler ist zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisiertem Rechtsanwalt hilfreich. Der nächste Schritt sollte eine tiefere Prüfung der Erfolgschancen der Geltendmachung der eigenen Rechte anhand der ärztlichen Dokumentationsunterlagen sein. Dieser weitere Schritt ist deshalb hilfreich und aus unserer Sicht sehr wichtig, weil er erste verbindlichere Anhaltspunkte dafür bietet, ob der Patient tatsächlich sein Recht mithilfe eines Anwalts gegen den Arzt bzw. das Klinikum wird durchsetzen können. Außerdem ermöglicht diese Prüfung eine genauere Abstimmung des weiteren Vorgehens. Wir bieten hier kostengünstige Möglichkeiten der Prüfung an. Sprechen Sie uns dazu einfach an.

Durchsetzung des eigenen Rechts?

Die Durchsetzung des eigenen Rechts im Bereich des Medizinrechts setzt ein hohes Maß an Know-how beim Anwalt voraus. Voraussetzung ist aber zunächst, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den gemachten ärztlichen Behandlungsfehler als solchen anerkennt. Dies ist gerade bei groben Behandlungsfehlern häufig der Fall, also immer dort, wo der Fehler so eindeutig ist, dass quasi ein Leugnen kaum möglich ist, wie z.B. in den Fällen, in denen im falschen Operationsgebiet operiert wurde. In den Fällen, in denen jedoch die Sachlage nicht so eindeutig ist, dass ohne weiteres ein ärztlicher Behandlungsfehler bejaht werden müsste, ist die Durchsetzung des Rechts des Patienten für den Rechtsanwalt deutlich schwieriger. Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen ist hier meistens das Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens., in dem der ärztliche Kunstfehler bestätigt wird. Liegt ein solches positives Gutachten über den Behandlungsfehler vor, lassen sich Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung in der Regel unproblematisch durchsetzen. Die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes muss dabei durch Ableich des Sachverhalts des Mandanten mit solchen ärztlichen Behandlungsfehlern geschehen, zu denen es bereits in der deutschen Rechtsprechung Urteile gibt.

Kann man eine generelle Aussage zu den Erfolgsaussichten treffen?

Auf dem Rechtsgebiet des Medizinrechts bzw. des Arzthaftungsrechts lassen sich schwer generelle Aussagen darüber treffen, wie im allgemeinen die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Ansprüche von Mandanten gegen niedergelassenen Arzt, Krankenhaus oder medizinisches Versorgungszentrum einzuschätzen sind, da es hier immer auf den Einzelfall ankommt. Generell lässt sich aber sicherlich sagen, dass die Einschaltung einer im Bereich Medizinrecht versierten Kanzlei sinnvoll ist.

Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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