Viele Patienten, die einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, denken zunächst darüber nach, ihre Krankenkasse zu verständigen und über den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz MDK) ein fachärztliches Gutachten erstellen zu lassen. Der Gedanke ist auch gar nicht abwegig, denn grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass die eigene Krankenkasse ein finanzielles Interesse an der Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers hat, um die Kosten der nachfolgenden ärztlichen Behandlung von der Haftpflichtversicherung des Arztes ersetzt zu bekommen.
Lesen Sie hier, warum dies unserer Meinung nach nicht so ist und warum die Einschaltung des MDK wenig erfolgversprechend ist.