Da wir regelmäßig Berufungen auch in solchen Verfahren einleiten, die ursprünglich von anderen Kanztleien geführt wurden, sind wir es gewohnt uns schnell und sehr gründlich in unbekannte Sachverhalte einzuarbeiten und die Urteilsgründe anhand der Akten auf Fehler hin zu überprüfen. Die detailierte Kenntnis der Rechtsprechung zu den möglichen Berufungsgründen und unsere hauseigene Datenbank zu einschlägigen Urteilen der deutschen Obergerichte ermöglicht es uns, besonders gründlich arbeiten zu können.
Kanzleien, die nur unregelmäßig Berufungen verfassen, sind hier letztlich im Nachteil. Gerne bieten wir Ihnen an, das klagabweisende Urteil zunächst auf mögliche Fehler zu prüfen, damit Sie Ihre Erfolgsaussichten für eine Berufung besser einschätzen können. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben entsteht für diese Prüfung eine Kostenpauschale in Höhe von 226,00 €. Diese Gebühren werden, wenn Sie uns mit der Berufung beauftragen sollten, dann mit den Gebühren für das Berufungsverfahren selbst verrechnet. Bei Bestehen einer Rechtschutzversicherung würde diese die Kosten tragen.