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Sauerstoffmangel Geburt

Ein Sauerstoffmangel unter der Geburt kann zu schweren Hirnschädigungen beim Neugeborenen führen und ist deshalb bei den Geburtshelfern besonders gefürchtet. Zum Glück muss ein Sauerstoffmangel nicht immer gleichbedeutend sein mit einem Hirnschaden und auch gibt es Fälle des Sauerstoffmangels unter der Geburt, bei denen man nach drei bis fünf Jahren beim Baby sagen konnte, dass sie folgenlos geblieben sind. Auch solche Fälle haben wir für unsere Mandantinnen hier in der Kanzlei schon viele gehabt, zum Glück.

Leider gibt es aber auch jene Fälle, in denen der Sauerstoffmangel unter der Geburt beim Baby zu einem erheblichen Gewebsuntergang im Gehirn führt, so dass ein solches Baby mit großer Wahrscheinlichkeit dann für den Rest seines Lebens erheblich eingeschränkt sein und vermutlich immer auf Hilfe angewiesen sein wird. Dies ist häufig deshalb für die betroffenen Mütter und Väter umso unverständlicher, als dass es auf den Geburtsstationen technische Mittel gibt, die sehr zuverlässig über das Wohlbefinden des eigenen Babys Auskunft geben. Eines dieser technischen Hilfsmittel, dass zur Wahrung des ärztlichen Standards in den Geburtskliniken und auch bei  Frauenärzten eingesetzt wird, ist das CGT.

CTG (Cardiotocography bzw. Herztonwehenschreiber)

Das CGT, bzw. Cardiotocography oder Herztonwehenschreiber, ist ein Gerät, welches fortlaufen, während es misst, die Herztöne des Babys sowie die Wehentätigkeit bei der Mutter aufzeichnet und damit der Hebamme oder dem Arzt einen verlässlichen Rückschluss auf das Wohlbefinden des Babys gibt. Die Werte des Babys sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Geburt eingeleitet wird, können aber bei wesentlichen Abweichungen auch schon vorher eine Rolle spielen. Normalerweise werden z.B. die Herztöne des Babys bei Aufnahme der Mutter auf der Geburtsstation für mindestens eine halbe Stunde gemessen. Nur dann liegen Daten vor, die ausreichend Rückschlüsse auf das Wohlbefinden des Kindes zulassen. Würde z.B. zu Beginn die Messung nur für 10 Minuten vorgenommen werden, z.B. weil ein Messfühler verrutscht ist und so keine Messdaten mehr genommen werden, so muss die Messung grundsätzlich noch einmal vollständig für mindestens 30 Minuten wiederholt werden, andernfalls läge bereits hier eine erste ärztliche Standardunterschreitung (Behandlungsfehler) vor. Sind die Werte des Kindes aber für diese halbe Stunde grundsätzlich im Normbereich, also zwischen 100 und 160 Herzschlägen beim Kind bei normaler Wehentätigkeit. Auch in der Phase vor der eigentlichen Geburt, kann es aber auch aus anderen Gründen schon ärztlicher Standard sein, die Herztöne des Kindes fortlaufend aufzuschreiben, z.B. dann wenn die Herztöne ungewöhnlich stark steigen oder fallen, so genannte Akzelerationen oder Dezelerationen, wobei Dezelerationen grundsätzlich schon ein Anzeichen dafür sein können, dass über einen Kaiserschnitt aufgeklärt werden muss und dieser als Alternative zur natürlichen Entbindung angeboten werden muss. Dies hängt im Einzelfall aber immer davon ab, welches klinische Bild sich dem Arzt zeichnet und ob es Anhaltspunkte aus dem CGT gibt, die darauf schließen lassen, dass z.B. eine Dezeleration noch nicht als kritisch einzustufen ist und damit über die Alternative Kaiserschnitt noch nicht aufgeklärt werden muss. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn sich die Hertonveränderung beim Kind durch einen Lagewechsel bei der Mutter erklären lässt, z.B. weil sie sich von rechts nach links im Bett gedreht hat.

Sie erahnen, wie viele Möglichkeiten es hier für den Arzt und das Klinikpersonal gibt, für das Baby lebensgefährliche Situationen falsch einzuschätzen und auch für die beteiligten Anwälte, diese Fehler gar nicht erst anhand der ärztlichen Unterlagen auszumachen, weil sie in der Materie völlig ungeübt sind.

Fehlerhafte CTG-Wertungen durch Ärzte und/oder Hebammen

Sollte sich bei Ihnen bzw. bei Ihrem Kind ein Versäumnis unter der Geburt ereignet haben, können wir gerne für Sie prüfen, ob auch in Ihrem Fall Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld gegeben sind.


bzw.  der sich insbesondere darin zeigt, dass die CTG-Aufzeichnungen des Babys sich verschlechtern und damit seine Herztöne unter dem normalüblichen liegen

Bei einem unserer Mandate der Kanzlei SHB im Raum Göttingen wurde trotz der sich über CTG darstellenden Bradykardie um 100 Schläge pro Minute der diensthabende Arzt nicht verständigt. Die um 20 Minuten verzögerte Benachrichtigung sehen die medizinischen Gutachter in diesem Fall als eindeutig fehlerbehaftet an.

Es besteht nach Aussage der Gutachter kein Zweifel, dass in zeitlicher Assoziation zur Geburt eine ausgeprägt hypoxisch-ischämische Asphyxie des Kindes vorgelegen hat, die sich durch das klinische Bild, den Apgar-Score und die Blutgasanalyse aus dem Nabelschnurblut nach der Geburt belegen lässt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann man davon ausgehen, dass die zum Zeitpunkt der Untersuchung vorliegende Symptomatik einer schweren spastisch-dystonen Cerebralparese auf eine peripartale Mangelversorgung des kindlichen Gehirns zurückzuführen ist.

Anmerkungen der Kanzlei SHB PartG:

Wir haben für unseren Mandanten entsprechend der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 € sowie weiteren Schadensersatz von mehr als 85.000,00 € geltend gemacht. Darüber hinaus begehren wir mittels eines Feststellungsantrages die Ausgleichspflicht aller zukünftig eintretenden materiellen Schäden.

Sollte sich bei Ihnen bzw. bei Ihrem Kind ein Versäumnis unter der Geburt ereignet haben, können wir gerne für Sie prüfen, ob auch in Ihrem Fall Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld gegeben sind.