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Berufung im Medizinrecht einlegen? Worauf sollte man achten und muss der Anwalt spezialisiert sein?

Grundlegende Informationen

Sie haben ein klagabweisendes Urteil eines Amtsgerichts oder eines Landgerichts erhalten und sind der Ansicht, dass dieses Urteil grobe Fehler enthält und mit einer Berufung erfolgreich anfechtbar ist? Bei der Abfassung einer Berufung im Medizinrecht ist es erforderlich, besonders sorgfältig und präzise die angreifbaren Urteilsgründe herauszuarbeiten, damit der Berufung die größtmöglichen Erfolgschancen hat. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Abfassung von Berufungen und den Erfolgen, die wir hier immer wieder mit der Aufhebung von Urteilen und deren Zurückweisung erzielen, haben Sie in der Kanzlei SHB PartG einen besonders zuverlässigen Partner. Da wir regelmäßig Berufungen auch in solchen Verfahren einleiten, die ursprünglich von anderen Kanztleien geführt wurden, sind wir es gewohnt uns schnell und sehr gründlich in unbekannte Sachverhalte einzuarbeiten und die Urteilsgründe anhand der Akten auf Fehler hin zu überprüfen. Die detailierte Kenntnis der Rechtsprechung zu den möglichen Berufungsgründen und unsere hauseigene Datenbank zu einschlägigen Urteilen der deutschen Obergerichte ermöglicht es uns, besonders gründlich arbeiten zu können.

Kanzleien, die nur unregelmäßig Berufungen verfassen, sind hier letztlich im Nachteil. Gerne bieten wir Ihnen an, das klagabweisende Urteil zunächst auf mögliche Fehler zu prüfen, damit Sie Ihre Erfolgsaussichten für eine Berufung besser einschätzen können. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben entsteht für diese Prüfung eine kostenpauschale, die wir nach dem zu erwartenden Aufwand berechnen. Bei bestehen einer Rechtschutzversicherung würde diese die Kosten tragen. Zu Ihren Möglichkeiten bieten wir Ihnen zudem eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an.

Wir sind an allen Berufungsgerichten in ganz Deutschland tätig und vertreten unsere Mandanten in verschiedenen Verfahren im Medizinrecht. Beachten Sie, dass für die Einlegung der Berufung feste Fristen vorgesehen sind. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils können Sie zunächst die Berufung einlegen. Innerhalb eines weiteren Monats müssen Sie die Berufung begründen. Insgesamt verbleiben daher nur 2 Monate nach Zustellung des Urteils, um eine tiefgreifende Analyse der Fehler des erstinstanzlichen Urteils vorzunehmen.

Checkliste "Berufung einlegen":