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Rechtsanwalt
Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch

Rechtsanwalt Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch unterstützt das medizinrechtliche Team der Kanzlei SHB mit seinem außergewöhnlichen medizinischem Wissen und seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Mediziner. So war Prof. Dr. Dr. Kaatsch Universitätsprofessor für Rechtsmedizin und Direktor des Instituts für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und ist seit 2014 als Rechtsanwalt zugelassen. In den medizinrechtlichen Mandaten wird er insbesondere bei der Aufarbeitung und Sichtung der medizinschen Unterlagen sowie bei der kritischen Würdigung von Gutachten in gerichtlichen Verfahren oder Verfahren vor der Schlichtungskammer seine Expertise einfließen lassen. Prof. Dr. Dr. Kaatsch hat darüber hinaus auch erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Fachanwalt für Medizinrecht absolviert.

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Rechtsanwältin Grote

Rechtsanwältin
Versicherungskauffrau

Rechtsanwältin Stefanie Grote bearbeitet aufgrund ihrer vertieften Kenntnisse im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechtes vorwiegend Fälle aus jenem Dezernat. Da Sie zugleich gelernte Versicherungskauffrau ist, bearbeitet Sie zudem Fälle aus dem Versicherungsrecht und dem Sozialrecht.

Medizin- und Arzthaftungsrecht

Frau Grote setzte bereits während ihrer juristischen Ausbildung den Schwerpunkt auf das Medizin- und Arzthaftungsrecht. Dabei hat Frau Grote sich über die Jahre ein vertieftes Wissen in medizinischen Abläufen erworben, so dass sie in der Lage ist, medizinische Abläufe auf mögliche ärztliche Fehler hin zu prüfen. Bei der anschließenden Durchsetzung der Ansprüche von Patienten, die durch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung geschädigt wurden, ist sie zudem aufgrund ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau in der Lage, die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten bei der Regulierung gegenüber der Versicherung zu erzielen.
Jene Leidenschaft sowie ihr ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein, machen sie dabei zu einer hervorragenden Rechtsanwältin.

Versicherungsrecht

Es ist naheliegend, dass Frau Rechtsanwältin Grote als ausgebildete Versicherungskauffrau auch im Versicherungsrecht für unsere Mandanten Schadensregulierungen vornimmt. Ihre Ausbildung ermöglicht es ihr, sich in die Sachbearbeiter der Versicherung in der jeweiligen Fallkonstellation hineinzudenken und so auch besonders schwierige Schadensregulierungen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für das Unfallversicherungsrecht und das Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht, aber natürlich auch für sämtliche anderen Schadensregulierungen bei der Versicherung.

Sozialrecht

Frau Rechtsanwältin Grote bearbeitet zudem schwerpunktmäßig alle Fallkonstellationen des Sozialrechts. Dies betrifft z.B. die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Krankenkasse wegen von unserem Mandanten beantragter, aber nicht bewilligter ärztlicher oder anderer therapeutischer Behandlungen, nicht im ausreichenden Maße anerkannte Erwerbsminderungsrenten und sämtliche weitere, im Sozialrecht vorkkommende Fallkonstellationen.

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Rechtsanwältin Petersen

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Medizinrecht
Mediatorin

Rechtsanwältin Ulrike Petersen ist Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Sie besitzt außerordentlich umfangreiche Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familien- und Erbrecht sowie im Vertragsrecht und ist deshalb überwiegend in diesen Rechtsgebieten für unsere Mandantschaft tätig. Darüber hinaus ist Frau Petersen geprüfte Mediatorin.

Familienrecht

Frau Petersen ist Fachanwältin für Familienrecht. Durch die zusätzliche Qualifikation als Mediatorin und Erfahrungen aus einer Vielzahl von familienrechtlichen Verfahren, kann sie den Mandanten der Kanzlei SHB neben einer kompetenten Beratung und Mandatsbearbeitung auch immer wieder bei besonders schwierigen familiären Konstellationen helfen. Dazu zählen neben den Scheidungsverfahren, die sie in ihrer täglichen Arbeit betreut, auch kompliziertere Unterhaltsverfahren, Sorgerechts- und Umgangsverfahren und insbesondere Zugewinnauseinandersetzungen. Gerade im Rahmen der Zugewinnauseinandersetzungen kann sie als Mediatorin immer wieder die betroffenen Familien zu einem für alle Beteiligten der Mediation zufriedenstellenden Ergebnis verhelfen, wobei zudem bei einer Erfolgsquote von über 90% die Beteiligten durch die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens sehr viel Geld einsparen.

Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

Als Fachanwältin für Medizinrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Petersen im Medizin- und Arzthaftungsrecht, wo sie die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten mit ihrer überragenden Fachkompetenz durchzusetzen vermag.

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Rechtsanwältin Henze

Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Julia Henze ist wegen ihrer fundierten Rechtskenntnisse im Strafrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht in diesen Rechtsgebieten tätig.

Verkehrsrecht

Frau Henze bearbeitet aufgrund ihrer besonders guten Kenntnisse im Verkehrsrecht täglich eine Vielzahl neuer Verkehrsunfälle. Bei der Bearbeitung der verkehrsrechtlichen Mandate vermag sie innerhalb kürzester Zeit eine fundierte rechtliche Einschätzung, insbesondere zu der Schuldfrage und zu Schmerzensgeldansprüchen, zu geben. Unsere Mandanten schätzen dabei die Schnelligkeit der Bearbeitung, die durch die besonderen technischen Voraussetzungen in unserer Kanzlei möglich wird. Versicherungen und Mandanten erhalten meist noch am selben Tag die ersten Schreiben. Der Schriftverkehr erfolgt fast ausschließlich elektronisch, so dass es keine Zeitverluste durch die Übermittlung per Post gibt. Auf Wunsch wird selbstverständlich auch der Postweg beschritten.

Strafrecht

Als Fachanwältin für Strafrecht hat Frau Rechtsanwältin Henze einen weiteren Schwerpunkt in der Bearbeitung dieser Mandate. Hier vertritt sie unsere Mandanten sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren. Durch ihre jahrelange Erfahrung im Strafrecht und zahlreiche Mandate in diesem Bereich erzielt Frau Henze für jeden Mandanten das beste Ergebnis. Mehr erfahren können Sie unter unserer Homepage "www.strafrechtkiel.de".

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Rechtsanwalt Hahn

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Partner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Mirko Hahn ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Rechtskenntnisse Mandate in den Rechtsgebieten des Verkehrsrechts und des Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht

Herr Hahn ist Dezernatsleiter im Arbeitsrecht. Aufgrund seines persönlichen Engagements für betroffene Mandanten konnte ein Dezernat aufgebaut werden, welches inzwischen einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Kanzlei darstellt. Dabei vertreten wir Mandanten aus ganz Schleswig-Holstein und Hamburg. Herr Hahn und unsere anderen Anwälte im Arbeitsrecht verhelfen unseren Mandanten z.B. bei einer ungerechtfertigten Kündigung mit einer schnellen und wirksamen Kündigungsschutzklage dazu, dass diese Ihren Arbeitsplatz behalten können oder eine nicht unerhebliche Abfindung erhalten. Selbstverständlich hilft Herr Hahn als Dezernatsleiter auch persönlich unseren Mandanten bei allen sonstigen Problemen des Arbeitsrechts, wie z.B. Geltendmachung von ausstehendem Lohn, Zeugniskorrekturen etc..

Verkehrsrecht

Herr Hahn ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bei der Bearbeitung der verkehrsrechtlichen Mandate vermag Herr Hahn innerhalb kürzester Zeit eine fundierte rechtliche Einschätzung, insbesondere zu der Schuldfrage und zu Schmerzensgeldansprüchen, zu geben. Unsere Mandanten schätzen dabei die Schnelligkeit der Bearbeitung, die durch die besonderen technischen Voraussetzungen in unserer Kanzlei möglich wird. Versicherungen und Mandanten erhalten meist noch am selben Tag die ersten Schreiben; antwortet die Versicherung, wird meist ebenfalls am gleichen Tag ein entsprechendes Erwiderungsschreiben verfasst. Der Schriftverkehr erfolgt fast ausschließlich elektronisch, so dass es keine Zeitverluste durch die Übermittlung per Post gibt. Auf Wunsch wird selbstverständlich auch der Postweg beschritten.

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