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Rechtsanwalt Bergmann

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Partner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dipl. Jurist Philipp Bergmann ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und hat in den vergangenen Jahren profunde Kenntnisse in den Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts, hier vor allem im Wehrrecht, sowie des privaten Baurechts erworben und bearbeitet daher in diesen Rechtsgebieten Mandate. Außerdem bearbeitet Herr Bergmann die Hundebissfälle in unserer Kanzlei und setzt Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten durch. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dipl. Jurist Philipp Bergmann hat schon während seines Studiums im Verwaltungsrecht einen starken Schwerpunkt gesetzt, den er während seiner anwaltlichen Tätigkeit weiter vertiefte. Herr Bergmann bearbeitet im Bereich des Verwaltungsrechts neben dem Wehrrecht insbesondere auch die Felder des Bauplanungsrechts, des Beamtenrechts, des Kommunalrechts sowie des Kommunalabgabenrechts.

Wehrrecht

Herr Bergmann hat sich schon sehr früh für die Belange der Bundeswehrangehörigen eingesetzt, so dass er über die Jahre hinweg hunderte Mandate aus dem Bereich des Wehrrechts bearbeitet hat. Daher ist er heute zurecht bei den Mitarbeitern des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (ehemals Bundesamt für den Zivildienst) und den Kreiswehrersatzämtern bzw. Karrierecentern der Bundeswehr als Wehrrechtsexperte anerkannt. Herr Bergmann hilft aber nicht nur Zeitsoldaten, Berufssoldaten und freiwillig Wehrdienstleistenden den Dienst zu beenden (ca. 200 Kriegsdienstverweigerungsverfahren pro Jahr) und sich neu zu orientieren, er hilft auch Angehörigen der Bundeswehr bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche und bei sonstigen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bundeswehr.

Privates Baurecht

Im Bereich des privaten Baurechts arbeitet Herr Bergmann mit Bausachverständigen eng zusammen, so dass bereits in der noch frühen Phase des Baus Lösungen zur einvernehmlichen Beilegung von baurechtlichen Auseinandersetzungen möglich sind. Herr Bergmann vertritt dabei seit Jahren ausschließlich Bauherren, die in der Bauphase häufig mit den entstandenen Problemen überfordert sind. Hier ist er ein Ratgeber, der schnell alle nötigen Schritte einleitet, die erforderlich sind, um später Schadensersatz- oder Nachbesserungsansprüche durchzusetzen.