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Mandantin erhält 16.000,00 € nach Verbrennungen während fehlerhafter Hüft-OP

Unsere Mandantin erlitt während einer Hüft-OP Verbrennungen 3. Grades sowie durch eine Nervschädigung eine Fußheberschwäche aufgrund eines Lagerungsschadens. Zudem erfolgte die Aufklärung über die Risiken, welche mit der Hüft-OP einhergingen 10 Tage postoperativ. Das Krankenhaus regulierte den Schaden mit einer Vorschusszahlung von 1.000,00 € und bot über die Versicherung weitere 4.000,00 € zur gesamten Regulierung des gesamten Schadens an. In dieser Situation wandte sich die Mandantin an uns und bat um Überprüfung der angebotenen Schmerzensgeldzahlung.

Nach Überprüfung und Sichtung sämtlicher Behandlungsunterlagen nahmen wir Kontakt zu der Versicherung des Krankenhauses auf und konnten letztlich eine Gesamtsumme von 16.000,00 € für unsere Mandantin erstreiten. Häufig sind die angebotenen Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen, die von Ärzten oder Krankenhäusern zur endgültigen Regulierung angeboten werden, nicht ausreichend. Eine Prüfung der angebotenen Summen durch unsere Kanzlei kann daher häufig lohnen. Die Kosten für unsere Einschaltung übernahm letztendlich die Versicherung natürlich auch, so dass unserer Mandantin durch unsere Einschaltung überhaupt keine Kosten entstanden waren.

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