Dauerschaden bei Hüft-TEP - außergerichtlich 320.000,00 €

Unsere Mandantin unterzog sich auf Empfehlung des behandelnden Arztes einer Hüft-TEP. Dabei kam es zu schweren Komplikationen. Die Klinik hatte die neurologischen Mißempfindungen der Mandantin nicht weiter beachtet und dringend notwendige Befunde nicht erhoben. So kam es zu einem schweren Dauerschaden bei unserer Mandantin, der leicht vermeidbar gewesen wäre. Wir leiteten für unseren Mandanten ein Schlichtungsverfahren ein. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein ärztliches Gutachten erstellt, in dem der Gutachter eine grob fehlerhafte Behandlung der Klinik bestätigte. Anschließend konnten wir für unsere Mandantin einen außergerichtlichen Vergleich mit der Haftpflichtversicherung des Klinikums über eine Zahlung von 320.000,00 € erreichen.

  • Aufrufe: 1735

Beiträge aus folgenden Kategorien anzeigen lassen:

Themengebiete

kostenlose Ersteinschätzung:
0800 3 200 100

Kanzlei SHB
Büro Kiel
Kielline 84
24105 Kiel

Ruf: 0431 8009380
Fax: 0431 80093818
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Büro Schleswig
Schleistraße 38
24837 Schleswig

Ruf: 04621 855 31 06

TÜV geprüft

Ersteinschätzung

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
kostenlose Ersteinschätzung:
0800 3 200 100