Über uns
Unsere Anwälte
Rechtsanwalt Scharnberg
Rechtsanwalt Ekkehard Scharnberg ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familienrecht und Gesellschaftsrecht Mandate aus diesen Rechtsgebieten.
Rechtsanwältin Petersen
Rechtsanwältin Ulrike Petersen ist Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Sie besitzt außerordentlich umfangreiche Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familien- und Erbrecht sowie im Vertragsrecht und ist deshalb überwiegend in diesen Rechtsgebieten für unsere Mandantschaft tätig. Darüber hinaus ist Frau Petersen gepfüfte Mediatorin.
Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch unterstützt das medizinrechtliche Team der Kanzlei SHB mit seinem außergewöhnlichen medizinischem Wissen und seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Mediziner.
Rechtsanwalt Bergmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dipl. Jurist Philipp Bergmann ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB. Aufgrund seiner Spezialisierung im Verwaltungsrecht bearbeitet er vorwiegend Fälle aus den einzlenen Bereichen des Verwaltungsrechts. Er ist zudem ein deutschlandweit anerkannter Ansprechpartner im Bereich des Wehrrechts. Darüber hinaus bearbeitet er Fälle des privaten Baurechts sowie des Schmerzensgeld- und Schadensersatzrechts.
Rechtsanwalt Hahn
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Mirko Hahn ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Rechtskenntnisse in den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts und des Verkehrsrechts Mandate.
Rechtsanwalt Wilhelm Grundmann

Rechtsanwalt Grundmann verfügt über umfassende Expertise im Sozialrecht, Wehrrecht, Versicherungsrecht sowie im Personenschadensrecht. In diesen Kernbereichen übernimmt er vorwiegend die Mandate der Kanzlei SHB PartG. Darüber hinaus ist er regelmäßig in komplexen Fällen des Medizin- und Arzthaftungsrechts tätig. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im Personenschadensrecht, insbesondere bei Ansprüchen von Menschen, die durch Hundebisse verletzt wurden.




